Handlungsbedarf Arbeitsrecht Für Betriebe 30.04.2026

Tariftreuegesetz: Tarifbindung bei Bundesaufträgen ab 50.000 Euro

Ab sofort müssen Betriebe, die Bau- und Dienstleistungsaufträge des Bundes (ab 50.000 Euro netto) erhalten, tarifgebundene Arbeitsbedingungen einhalten und dies nachweisen. Das Gesetz regelt Kontrollen, Zertifizierung und Sanktionen bei Verstößen sowie Nachunternehmerhaftung.

Was zu tun ist

Betriebe mit Bundesaufträgen (insbesondere Bau): 1) Prüfen, ob Aufträge unter das Gesetz fallen (Auftragstyp, Wert, Ausführungsort Deutschland). 2) Tariftreueversprechen abgeben. 3) Verbindliche Arbeitsbedingungen (werden per Verordnung festgesetzt) erfüllen und dokumentieren. 4) Nachweisverfahren und Zertifizierung vorbereiten. 5) Nachunternehmer prüfen und kontrollieren.

Originalquelle: recht.bund.de →

Kein Rechtsrat: Diese Zusammenfassung bietet allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die verlinkte Originalquelle. Im Zweifel ziehen Sie eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt bzw. Ihre Handwerkskammer hinzu.

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