F-Gas-Verordnung 2024/573: Neue Verbote und Dokumentationspflichten
Das Chemikaliengesetz wird angepasst, um die neue EU-F-Gas-Verordnung 2024/573 umzusetzen. Betriebe, die Kälteanlagen, Klimageräte oder andere fluorierte Treibhausgase enthalten, müssen ab sofort strengere Verbote beachten und bei der Weitergabe von Altgeräten schriftliche Erklärungen mit Nachweisen ausstellen. Besonders relevant für Elektro-, Klima- und Kältebetriebe sowie KfZ-Werkstätten.
Was zu tun ist
1. Überprüfen Sie Ihr Produktsortiment und Lagerprozesse auf betroffene Erzeugnisse und Einrichtungen mit fluorierten Treibhausgasen. 2. Aktualisieren Sie Ihre Dokumentation für die Weitergabe von Altgeräten: Künftig müssen Sie schriftlich/elektronisch bestätigen, dass ein Gerät vor dem Verbotsdatum in Verkehr kam, mit Name, Adresse und eindeutigen Identifikationsmerkmalen. 3. Schulen Sie Personal in den neuen Verbotstatbeständen (insbes. bei teilfluorierten Kohlenwasserstoffen nach Artikel 16). 4. Überprüfen Sie Ihre F-Gas-Sachkunde und Dokumentation von Wartungs- und Reparaturarbeiten auf Konformität mit den neuen Anforderungen.
Kein Rechtsrat: Diese Zusammenfassung bietet allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die verlinkte Originalquelle. Im Zweifel ziehen Sie eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt bzw. Ihre Handwerkskammer hinzu.
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