TRBS 2141: Aktualisierte Regeln für Dampf- und Druckanlagen
Die Technische Regel für Betriebssicherheit TRBS 2141 wurde geändert und regelt die Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen bei Dampf- und Druckanlagen. Betriebe, die solche Anlagen betreiben (z.B. in Handwerk, Industrie, Gastronomie), müssen ihre Betriebssicherheitsmaßnahmen überprüfen und ggf. anpassen.
Was zu tun ist
1. Überprüfen, ob Betrieb Dampf- oder Druckanlagen nutzt (z.B. Dampfkessel, Druckluftanlagen, Dampfentsalzungsanlagen). 2. Die aktualisierte TRBS 2141 einsehen und in der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigen. 3. Bestehende Maßnahmen (Inspektionen, Wartung, Schulung) an neue Anforderungen anpassen. 4. Betriebssicherheitsleiter oder Fachkraft einbeziehen.
Kein Rechtsrat: Diese Zusammenfassung bietet allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die verlinkte Originalquelle. Im Zweifel ziehen Sie eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt bzw. Ihre Handwerkskammer hinzu.
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