Hitze- und UV-Schutz für Außenbeschäftigte in ASR A5.1
Die aktualisierte Arbeitsstättenregel ASR A5.1 regelt den Schutz von Arbeitnehmern bei Außenbeschäftigung vor Hitzebelastung und UV-Strahlung. Arbeitgeber müssen Gefährdungsbeurteilungen durchführen und Schutzmaßnahmen (Pausen, Trinken, Sonnenschutz, Kleidung) implementieren.
Was zu tun ist
Gefährdungsbeurteilung für Außenbeschäftigte überprüfen/aktualisieren; Maßnahmen wie Pausenregelungen bei Hitze, Bereitstellung von Getränken, PSA (Sonnenschutz, Schutzkleidung) und Hautschutz dokumentieren; Betriebsanweisung anpassen; Arbeitnehmer unterweisen.
Kein Rechtsrat: Diese Zusammenfassung bietet allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die verlinkte Originalquelle. Im Zweifel ziehen Sie eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt bzw. Ihre Handwerkskammer hinzu.
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