Notfallverfahren für Lärm-Konformitätsbewertung von Maschinen
Die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung wird um Notfallverfahren erweitert, die bei Binnenmarkt-Krisen gelten. Hersteller und Anbieter von Maschinen können unter bestimmten Bedingungen beschleunigte oder vereinfachte Konformitätsbewertungsverfahren nutzen. Dies betrifft vor allem Betriebe, die Maschinen und Geräte herstellen oder in den Markt bringen.
Was zu tun ist
Maschinenhersteller und -händler sollten die Anforderungen der neuen §§ 6a–6d beobachten und prüfen, ob krisenrelevante Waren ihrer Produktpalette betroffen sind. Bei Notfall-Aktivierung durch die EU-Kommission können Anträge auf beschleunigte Konformitätsbewertung oder Ausnahmegenehmigungen gestellt werden.
Kein Rechtsrat: Diese Zusammenfassung bietet allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die verlinkte Originalquelle. Im Zweifel ziehen Sie eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt bzw. Ihre Handwerkskammer hinzu.
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