Deutschsprachförderverordnung: Erweiterte Förderung für Fachkräfte mit Sprachdefiziten
Die Verordnung erweitert die berufsbezogene Deutschsprachförderung auf Personen mit Arbeitsvertrag (auch aus dem Ausland) und Grenzgebiete. Handwerksbetriebe können damit leichter Fachkräfte mit Sprachdefiziten fördern lassen. Beschäftigte mit Bruttoentgelt bis 33% der Beitragsbemessungsgrenze erhalten erweiterte Kostenzuschüsse.
Was zu tun ist
Betriebe mit ausländischen Fachkräften oder Mitarbeitern mit Sprachdefiziten sollten sich bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) über die neuen Teilnahmeberechtigungen für berufsbezogene Deutschkurse informieren – besonders im Kontext von Neuanstellungen oder Ausbildung.
Kein Rechtsrat: Diese Zusammenfassung bietet allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die verlinkte Originalquelle. Im Zweifel ziehen Sie eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt bzw. Ihre Handwerkskammer hinzu.
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