Temporäre Absenkung der Energiesteuer für Kraftstoffe (Mai–Juni 2026)
Vom 1. Mai bis 30. Juni 2026 sinken die Energiesteuersätze für Benzin (auf 514,10 €/1000 l) und Diesel (auf 330,00 €/1000 l). Betriebe mit Kraftstoffverbrauch (Fahrzeugflotten, Baustellen, Transport) profitieren von niedrigeren Tankkosten und müssen Steuerentlastungsansprüche korrekt zuordnen.
Was zu tun ist
Fahrtkosten- und Betriebskostenkalkulationen für den Zeitraum Mai–Juni 2026 anpassen; Abrechnungen mit reduzierten Steuersätzen vorbereiten; Steuerentlastungsansprüche nach neuer Regelung (§ 47a, § 56 EnergiesteuerG) geltend machen; ab Juli 2026 wieder zu Normalsätzen zurückkehren.
Kein Rechtsrat: Diese Zusammenfassung bietet allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die verlinkte Originalquelle. Im Zweifel ziehen Sie eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt bzw. Ihre Handwerkskammer hinzu.
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