Handlungsbedarf Sicherheit Für Betriebe Für Fachkräfte 03.05.2026

TRGS 561: Neue Regel für Arbeiten mit krebserzeugenden Metallen

Die Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS 561) wurde neu gefasst und regelt den Umgang mit krebserzeugenden Metallen und ihren Verbindungen. Betriebe, die mit Metallen wie Chrom(VI), Cadmium oder Nickel arbeiten, müssen ihre Gefährdungsbeurteilungen, Schutzmaßnahmen und Unterweisungen an die aktualisierten Anforderungen anpassen.

Was zu tun ist

1. Gefährdungsbeurteilung aktualisieren für alle Tätigkeiten mit krebserzeugenden Metallen. 2. Technische und organisatorische Schutzmaßnahmen überprüfen (Lüftung, Substitution, PSA). 3. Beschäftigte unterweisen nach neuer TRGS 561. 4. Betriebliche Kontrollen und Monitoring dokumentieren.

Originalquelle: baua.de →

Kein Rechtsrat: Diese Zusammenfassung bietet allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die verlinkte Originalquelle. Im Zweifel ziehen Sie eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt bzw. Ihre Handwerkskammer hinzu.

← Alle News