Handlungsbedarf Umwelt Für Betriebe 23.04.2026

Neue Meldepflichten für Halone und ozonabbauende Stoffe

Die Chemikalien-Ozonschichtverordnung wird an EU-Recht angepasst. Betriebe, die Halone verwenden (z.B. in Löschanlagen), müssen ab sofort jährlich bis 31. März eine detaillierte Anzeige einreichen. Zusätzlich gelten verschärfte Anforderungen bei Wartung, Reparatur und Entsorgung ozonabbauender Stoffe (z.B. alte Kältemittel in Klimaanlagen, Kühlgeräten).

Was zu tun ist

1. Prüfen: Nutzt der Betrieb Halone oder Geräte mit ozonabbauenden Stoffen (Klimaanlagen, Kühlgeräte, alte Löschanlagen)? 2. Falls ja: Dokumentation einrichten für jährliche Anzeige bis 31.03. (Mengen, Art, Emissionsmaßnahmen, Alternativstoffe). 3. Personal schulen: Rückgewinnung, Dichtheitskontrollen und Reparaturen erfordern Sachkundenachweis nach EU 2024/590. 4. Entsorgung: Bei Abgabe an Entsorgungsbetriebe sicherstellen, dass diese Register korrekt führen (Stoff, Verwertung/Beseitigung dokumentieren).

Originalquelle: recht.bund.de →

Kein Rechtsrat: Diese Zusammenfassung bietet allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die verlinkte Originalquelle. Im Zweifel ziehen Sie eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt bzw. Ihre Handwerkskammer hinzu.

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