Kurzarbeitergeld-Bezugsdauer bis 24 Monate verlängert
Die maximale Bezugsdauer für Kurzarbeitergeld wird ab 1. Januar 2026 auf bis zu 24 Monate verlängert (statt bisher 12 Monate). Diese Verlängerung gilt längstens bis 31. Dezember 2026. Betriebe, die Kurzarbeit nutzen oder planen, können damit ihre Fachkräfte länger halten.
Was zu tun ist
Betriebe in wirtschaftlichen Schwierigkeiten sollten prüfen, ob eine Kurzarbeitsanmeldung wirtschaftlicher wird, und dies mit ihrer Agentur für Arbeit besprechen. Die Agentur muss über geplante Kurzarbeit mindestens 1 Monat vorher angemeldet werden.
Kein Rechtsrat: Diese Zusammenfassung bietet allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die verlinkte Originalquelle. Im Zweifel ziehen Sie eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt bzw. Ihre Handwerkskammer hinzu.
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