Info Steuer Für Betriebe Für Fachkräfte 23.12.2025

Änderungen Rentenversicherung: Minijobs und Fallmanagement

Das SGB VI-Anpassungsgesetz regelt Änderungen bei geringfügigen Beschäftigungen (Minijobs): Arbeitnehmer können ihre Versicherungsbefreiung künftig einmalig aufheben und damit vollständig in die Rentenversicherung wechseln. Arbeitgeber müssen die Aufhebung an die Einzugsstelle melden. Zusätzlich wird ein Fallmanagement-System für Versicherte mit Rehabilitationsbedarf eingeführt.

Was zu tun ist

Arbeitgeber sollten ihre Meldeverfahren für Minijobber überprüfen und sich auf mögliche Aufhebungsanträge vorbereiten (gilt ab nächstem Monat nach Antragstellung). Betriebe mit regelmäßigen Minijobs sollten die neuen Meldepflichten an die Einzugsstelle beachten. Arbeitnehmer in Minijobs können nun gezielt in volle Rentenversicherung wechseln, was die Rentenanwartschaft verbessert.

Originalquelle: recht.bund.de →

Kein Rechtsrat: Diese Zusammenfassung bietet allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die verlinkte Originalquelle. Im Zweifel ziehen Sie eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt bzw. Ihre Handwerkskammer hinzu.

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