Dringend Arbeitsrecht Für Betriebe Für Fachkräfte 19.12.2025

Neuer Mindestlohn für Dachdeckerhandwerk ab 1. Januar 2026

Die 13. Dachdeckerarbeitsbedingungenverordnung führt ab 1. Januar 2026 verbindliche Mindestlöhne im Dachdeckerhandwerk ein: 14,96 € für ungelernte und 16,60 € für gelernte Arbeitnehmer (Gesellen). Die Löhne für Gelernte steigen 2027 auf 17,10 € und 2028 auf 17,60 €. Die Regelung gilt für alle Betriebe im Geltungsbereich, auch wenn sie nicht an den Tarifvertrag gebunden sind.

Was zu tun ist

Dachdeckerbetriebe müssen ihre Lohnstrukturen bis 1. Januar 2026 anpassen und sicherstellen, dass alle Arbeitnehmer mindestens die festgelegten Löhne erhalten. Dokumentation der Qualifikation (Gesellenbrief oder Gleichstellung) für die korrekte Lohnzuordnung durchführen. Lohnabrechnung und Zahlungsfristen beachten (spätestens 15. des Folgemonats).

Originalquelle: recht.bund.de →

Kein Rechtsrat: Diese Zusammenfassung bietet allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die verlinkte Originalquelle. Im Zweifel ziehen Sie eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt bzw. Ihre Handwerkskammer hinzu.

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