Befristung von Arbeitsverhältnissen für Rentner vereinfacht
Das Gesetz ermöglicht Arbeitgebern, mit Arbeitnehmern, die die Regelaltersgrenze erreicht haben, befristete Arbeitsverträge bis zu einer Höchstdauer von acht Jahren und maximal zwölf Verträgen abzuschließen – ohne die sonst geltenden Beschränkungen des Teilzeit- und Befristungsgesetzes. Dies erleichtert die Weiterbeschäftigung von Rentnern und trägt zur Stabilisierung des Rentenniveaus bei.
Was zu tun ist
Betriebe können nun gezielt Rentner mit befristeten Verträgen beschäftigen, ohne die üblichen Begründungsanforderungen zu erfüllen. Rechtlich zu beachten: Die acht-Jahres-Grenze und die Höchstanzahl von zwölf Verträgen bei demselben Arbeitgeber dürfen nicht überschritten werden. Personalverantwortliche sollten ihre Befristungspraxis überprüfen und anpassen.
Kein Rechtsrat: Diese Zusammenfassung bietet allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die verlinkte Originalquelle. Im Zweifel ziehen Sie eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt bzw. Ihre Handwerkskammer hinzu.
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