Info Steuer Für Betriebe Für Fachkräfte 23.12.2025

Steuerfreibetrag für Arbeit im Rentenalter ab 2026

Ab 1. Januar 2026 können Arbeitnehmer, die nach Erreichen der Regelaltersgrenze weitarbeiten, bis zu 24.000 Euro jährlich steuerfrei verdienen (Aktivrentengesetz). Betriebe müssen beim Lohnsteuerabzug den neuen Freibetrag berücksichtigen und eine Bestätigung des Arbeitnehmers einholen, dass dieser Freibetrag nicht mehrfach in Anspruch genommen wird. Das Einkommen bleibt auch für Wohngeld und Sozialversicherungsbeiträge berücksichtigungsfähig.

Was zu tun ist

Betriebe sollten ihre Lohnabrechnung und Steuererklärungsverfahren bis 1. Januar 2026 anpassen. Arbeitnehmer im Rentenalter sollten eine schriftliche Bestätigung beim Arbeitgeber einreichen, dass der Freibetrag nicht mehrfach genutzt wird. Lohnbüro/Steuerberater sollte informiert werden.

Originalquelle: recht.bund.de →

Kein Rechtsrat: Diese Zusammenfassung bietet allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die verlinkte Originalquelle. Im Zweifel ziehen Sie eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt bzw. Ihre Handwerkskammer hinzu.

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