Handlungsbedarf Qualifikation Für Betriebe 22.12.2025

Pflanzenschutzgesetz: Neue Aufzeichnungspflichten für Betriebe

Das Pflanzenschutzgesetz wird angepasst und regelt die Dokumentation von Pflanzenschutzmitteleinsätzen neu. Landwirtschaftliche, forstwirtschaftliche und gärtnerische Betriebe müssen ab 1. Januar 2026 elektronische Aufzeichnungen führen (Übergangsfrist bis Ende 2026 für schriftliche Aufzeichnungen möglich). Betriebsleiter sind verpflichtet, Aufzeichnungen gebündelt nach Flächen und Anwendern zu dokumentieren.

Was zu tun ist

Gartenbaubetriebe und landwirtschaftliche Betriebe sollten ihre Dokumentationsprozesse überprüfen und sich auf elektronische Aufzeichnungssysteme vorbereiten. Bis 31.12.2026 ist noch schriftliche Dokumentation zulässig, danach ist Elektronik erforderlich. Klären Sie interne Verantwortlichkeiten für die gebündelte Erfassung pro Fläche und Anwender.

Originalquelle: recht.bund.de →

Kein Rechtsrat: Diese Zusammenfassung bietet allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die verlinkte Originalquelle. Im Zweifel ziehen Sie eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt bzw. Ihre Handwerkskammer hinzu.

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