Kraftfahrzeugsteuer-Befreiung für E-Fahrzeuge bis 2030 verlängert
Die Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge wird von Ende 2025 auf Ende 2030 verlängert. Fahrzeuge, die bis 31.12.2030 erstmals zugelassen werden, erhalten 10 Jahre Steuerbefreiung (maximal bis 31.12.2035). Dies betrifft Betriebe, die ihre Flotten elektrifizieren oder Elektrofahrzeuge halten.
Was zu tun ist
Betriebe sollten Neuanschaffungen von Elektrofahrzeugen vor 2031 prüfen und planen, um von der erweiterten Befreiung zu profitieren. Bei bestehenden E-Fahrzeugen: Zulassungsdatum prüfen und ggf. Steuerrückerstattungen oder -gutschriften geltend machen.
Kein Rechtsrat: Diese Zusammenfassung bietet allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die verlinkte Originalquelle. Im Zweifel ziehen Sie eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt bzw. Ihre Handwerkskammer hinzu.
Weitere News