TRGS 430: Isocyanate – Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen
Die Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS 430) legt verbindliche Anforderungen für den sicheren Umgang mit Isocyanaten fest. Betriebe, die Isocyanate verarbeiten (z.B. in Polyurethan-Schäumen, Lacken, Klebstoffen), müssen Gefährdungsbeurteilungen durchführen und entsprechende Schutzmaßnahmen implementieren. Die Regel ist für Arbeitsschutz und Haftung maßgeblich.
Was zu tun ist
Betriebe mit Isocyanat-Exposition sollten: (1) Gefährdungsbeurteilung prüfen und aktualisieren, (2) PSA und technische Schutzmaßnahmen (Lüftung, Absaugung) überprüfen, (3) Betriebsanweisung und Unterweisung aktualisieren, (4) Arbeitnehmer schulen. Besonders relevant für Handwerk (Bau, Lackierung, Klebstoffverarbeitung).
Kein Rechtsrat: Diese Zusammenfassung bietet allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die verlinkte Originalquelle. Im Zweifel ziehen Sie eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt bzw. Ihre Handwerkskammer hinzu.
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