Handlungsbedarf Arbeitsrecht Für Betriebe Für Fachkräfte 19.12.2025

Tarifliche Mindestlöhne für Sicherheitskräfte an Flughäfen ab 2026

Ab 1. Januar 2026 werden die Regelungen eines Tarifvertrags für Sicherheitskräfte an Verkehrsflughäfen (Entgelttarifvertrag vom 8. April 2025) als zwingende Arbeitsbedingungen verbindlich. Das betrifft alle Sicherheitsunternehmen an Flughäfen, auch wenn sie dem Tarifvertrag nicht unmittelbar angehören. Die Verordnung setzt Mindestentgelte für bestimmte Entgeltgruppen (II–IV) fest und läuft zum 31. Dezember 2026 aus.

Was zu tun ist

Sicherheitsunternehmen, die Personal an Verkehrsflughäfen einsetzen (Luftsicherheitskontrollpersonal, Sicherheitspersonal, Bewachung), müssen ab 1. Januar 2026 die im Tarifvertrag definierten Stundenentgelte der Entgeltgruppen II–IV als Mindestlöhne zahlen, unabhängig von Tarifbindung. Die genauen Lohnsätze sind in der Anlage zur Verordnung festgelegt (dort teilweise gekürzt). Betriebe sollten diese Entgelte ermitteln und Lohnabläufe anpassen.

Originalquelle: recht.bund.de →

Kein Rechtsrat: Diese Zusammenfassung bietet allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die verlinkte Originalquelle. Im Zweifel ziehen Sie eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt bzw. Ihre Handwerkskammer hinzu.

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