Steueränderungen 2025: Erhöhung Übungsleiterfreibeträge und Fahrtkosten
Das Steueränderungsgesetz 2025 erhöht die Steuerfreibeträge für nebenberufliche Tätigkeiten (z.B. Ausbildertätigkeit von 3.000 auf 3.300 Euro/Jahr) und die Werbungskostenpauschale für Fahrten von 0,30 auf 0,38 Euro/km. Auch die Unterkunftskostenpauschale bei doppelter Haushaltsführung wird neu geregelt. Diese Änderungen wirken sich auf die Einkommensteuer von Arbeitnehmern und Unternehmern aus.
Was zu tun ist
Betriebe sollten prüfen, ob Mitarbeiter mit Nebeneinnahmen (z.B. als Ausbilder oder Trainer) von höheren Freibeträgen profitieren. Arbeitnehmer mit Fahrtkosten oder Pendelstrecken können ab 2025 höhere Fahrtpauschalen berücksichtigen. Steuerberater sollten Steuererklärungen entsprechend anpassen.
Kein Rechtsrat: Diese Zusammenfassung bietet allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die verlinkte Originalquelle. Im Zweifel ziehen Sie eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt bzw. Ihre Handwerkskammer hinzu.
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