Handlungsbedarf Steuer Für Betriebe 22.12.2025

Stromsteuer-Neuregelungen für Ladepunkte und Stromspeicher

Das Gesetz regelt die stromsteuerliche Behandlung von Elektrofahrzeug-Ladepunkten und Stromspeichern neu. Betreiber von Ladepunkten (z.B. Handwerksbetriebe mit eigenen E-Fahrzeugen oder als Dienstleistung) müssen künftig als Steuerschuldner fungieren und Selbstverbrauch korrekt abrechnen. Auch bidirektionales Laden (Vehicle-to-Grid) wird erstmals definiert.

Was zu tun ist

Betriebe mit Ladepunkten (eigene Nutzung oder Vermietung) sollten ihre Stromsteuerabrechnung überprüfen und klären, ob sie als Betreiber eingestuft werden. Elektrotechnik-Betriebe, die Ladepunkte installieren, sollten Kunden informieren, dass ab Inkrafttreten neue Steuerpflichten entstehen. Gespräche mit Steuerberatern werden empfohlen.

Originalquelle: recht.bund.de →

Kein Rechtsrat: Diese Zusammenfassung bietet allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die verlinkte Originalquelle. Im Zweifel ziehen Sie eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt bzw. Ihre Handwerkskammer hinzu.

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