Mindestlohn Gerüstbau ab 2026: 14,35 Euro/Stunde verbindlich
Die Neunte Gerüstbauerarbeitsbedingungenverordnung macht ab 1. Januar 2026 die Tarifnormen des TV Mindestlohn im Gerüstbau für alle Betriebe verbindlich – unabhängig von Tarifbindung. Der Mindestlohn beträgt 14,35 Euro/Stunde. Dies gilt für gewerbliche Arbeitnehmer in Gerüstbaubetrieben und in der Gerüstbaulogistik (Lagerung, Wartung, Transport, Reparatur). Ausnahmen: stationär nur im Lagerplatz tätige Arbeitnehmer, Reinigungspersonal und Auszubildende.
Was zu tun ist
Gerüstbaubetriebe müssen ab 1.1.2026 mindestens 14,35 Euro/Stunde zahlen – auch wenn sie keinem Tarifvertrag angehören. Lohnlisten überprüfen, Tarifvertrag (gültig bis 31.12.2027) beachten und dokumentieren. Arbeitnehmer sollten prüfen, ob dieser Mindestlohn korrekt angewendet wird.
Kein Rechtsrat: Diese Zusammenfassung bietet allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die verlinkte Originalquelle. Im Zweifel ziehen Sie eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt bzw. Ihre Handwerkskammer hinzu.
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