Geothermie-Beschleunigungsgesetz: Neue Regeln für Wärmepumpen und Geothermieanlagen
Das neue Geothermie-Beschleunigungsgesetz (GeoBG) schafft vereinfachte Zulassungsverfahren für den Ausbau von Geothermieanlagen, Wärmepumpen und Wärmespeichern. Für Handwerksbetriebe im Heizungs-, Klima- und Elektrobereich relevant: Die Genehmigungsprozesse werden beschleunigt, seismische Explorationen erleichert, und es gelten neue Duldungspflichten für Grundstückseigentümer. Dies eröffnet neue Geschäftsmöglichkeiten, schafft aber auch neue rechtliche Anforderungen bei der Planung und Umsetzung solcher Anlagen.
Was zu tun ist
Betriebe im Heizungs- und Klimabereich sollten sich mit den neuen Zulassungsverfahren und den Begriffsdefinitionen (Tiefengeothermie ab 400m, oberflächennahe Geothermie) vertraut machen. Prüfen Sie, ob Ihre Fachkräfte zusätzliche Sachkundenachweise oder Schulungen für die Installation von Wärmepumpen und zugehörigen Systemen benötigen. Beachten Sie die neuen Duldungspflichten und ökologischen Anforderungen (z.B. seismische Exploration mit Vibrotrucks) bei der Projektplanung.
Kein Rechtsrat: Diese Zusammenfassung bietet allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die verlinkte Originalquelle. Im Zweifel ziehen Sie eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt bzw. Ihre Handwerkskammer hinzu.
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