Gebäudemodernisierungsgesetz: Neue Anforderungen an Heizung und Energieeffizienz
Das Gebäudeenergiegesetz wurde grundlegend überarbeitet und in Gebäudemodernisierungsgesetz umbenannt. Handwerksbetriebe im Heizungs-, Lüftungs- und Energiebereich müssen sich auf neue technische Standards bei Heizungsanlagen, Wärmepumpen, solarthermischen Anlagen und der Gebäudeautomation einstellen. Wichtig: Neue Prüf- und Optimierungspflichten für Wärmepumpen und ältere Heizungsanlagen sowie hydraulischer Abgleich werden verpflichtend.
Was zu tun ist
Betriebe im SHK-Handwerk (Sanitär, Heizung, Klima) sollten die detaillierten Anforderungen in den §§ 42–72 studieren, insbesondere zu Wärmepumpen-Prüfung (§60a), Heizungsoptimierung (§60b–60c) und Biomasse-/Solaranlagen. Schulungen zu neuen Nachweisverfahren und Berechnungsmethoden einplanen. Betriebliche Prozesse zur Einhaltung der Betreiberpflichten (§58–60) überprüfen.
Kein Rechtsrat: Diese Zusammenfassung bietet allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die verlinkte Originalquelle. Im Zweifel ziehen Sie eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt bzw. Ihre Handwerkskammer hinzu.
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