Info Steuer Für Betriebe 27.08.2026

Anlage 13a 2026: Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen

Das Bundesfinanzministerium hat die aktualisierten Vordrucke der Anlage 13a für die Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen gemäß § 13a Absatz 3 EStG für das Jahr 2026 veröffentlicht. Dies betrifft Betriebe, die ihre Gewinne nach pauschalen Sätzen ermitteln dürfen.

Was zu tun ist

Betriebe, die die Anlage 13a zur Gewinnermittlung nutzen, müssen die aktualisierten Vordrucke für 2026 von der Website des Bundesfinanzministeriums herunterladen und für die Steuererklärung 2026 verwenden. Die neuen Formulare und Anleitungen vor der Erstellung der Erklärung durchlesen, um Änderungen der Sätze oder Vorgehensweise zu beachten.

Originalquelle: bundesfinanzministerium.de →

Kein Rechtsrat: Diese Zusammenfassung bietet allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die verlinkte Originalquelle. Im Zweifel zieh eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt bzw. deine Handwerkskammer hinzu.

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