Neue Friseurmeisterverordnung (Friseur-MstrV) veröffentlicht
Die überarbeitete Meisterprüfungsverordnung für das Friseur-Handwerk (Friseur-MstrV) ist im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Sie regelt das Berufs- und Anforderungsbild sowie die Durchführung der Meisterprüfung in den Teilen I und II und integriert moderne Anforderungen wie digitale Technologien, Nachhaltigkeit und erweiterte Serviceleistungen.
Was zu tun ist
Friseur-Betriebe mit Meisteraspiranten sollten die neue Verordnung einsehen und überprüfen, welche Anforderungen sich für ihre Prüfungsvorbereitung ändern. Handwerkskammern und Meisterschulen müssen ihre Lehrpläne und Prüfungsrichtlinien an die neuen Inhalte anpassen. Betriebe sollten ihre Personalentwicklungsplanung überprüfen, falls Ausbilder oder Führungskräfte eine Meisterfortbildung anstreben.
Kein Rechtsrat: Diese Zusammenfassung bietet allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die verlinkte Originalquelle. Im Zweifel zieh eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt bzw. deine Handwerkskammer hinzu.
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