Bürokratierückbau: Gewerbeordnung, Makler-/Bauträgerverordnung, Energiekennzeichnung
Das Gesetz reduziert Berichtspflichten und vereinfacht Verwaltungsprozesse in der Gewerbeordnung (z.B. Fiktivgenehmigung nach 3 Monaten), der Makler- und Bauträgerverordnung (gekürzte Anforderungen an Weiterbildung, vereinfachte Nachweispflichten) und beim Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz (Vereinfachung der Etikettierungsregeln). Dies entlastet vor allem gewerbliche Betriebe von Dokumentations- und Compliance-Anforderungen.
Was zu tun ist
Makler und Immobilienverwalter sollten die neuen Anforderungen zur Weiterbildung (vereinfachte Inhalte) und Nachweispflichten (3 Jahre statt länger) überprüfen. Energieverbrauchskennzeichnungs-betroffene Gewerke beachten die neuen Regelungen zur Etikettenabrechnung und Übergangsfrist (bis 23.08.2026). Betriebe können künftig mit Fiktivgenehmigung rechnen, falls Behörden nicht innerhalb 3 Monaten entscheiden.
Kein Rechtsrat: Diese Zusammenfassung bietet allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die verlinkte Originalquelle. Im Zweifel ziehen Sie eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt bzw. Ihre Handwerkskammer hinzu.
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