Berufskraftfahrer-Qualifikation: Neue Prüfanforderungen und Sprachenregelung
Die Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung wird geändert. Künftig müssen Prüfungsteilnehmer für die praktische Prüfung selbst ein zugelassenes Prüffahrzeug und einen Fahrlehrer bereitstellen. Zusätzlich können Prüfungen neu in neun Sprachen (u.a. Englisch, Polnisch, Türkisch, Ukrainisch) neben Deutsch abgelegt werden. Die Nachweispflicht gegenüber der zuständigen IHK wird verschärft.
Was zu tun ist
Betriebe mit Berufskraftfahrern prüfen, ob geplante Prüfungen davon betroffen sind und mit den Kandidaten klären, wer Prüffahrzeug und Fahrlehrer bereitstellt. Ausbildungs- und Prüfprogramme überprüfen und ggf. an die neuen Unterrichtsanforderungen anpassen. Bei mehrsprachigen Beschäftigten oder Kandidaten die Möglichkeit der Prüfung in Fremdsprachen mit der zuständigen IHK klären.
Kein Rechtsrat: Diese Zusammenfassung bietet allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die verlinkte Originalquelle. Im Zweifel zieh eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt bzw. deine Handwerkskammer hinzu.
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