Winterbeschäftigungsumlage im Bau: Satz sinkt bis 2027
Die Umlagesätze der Winterbeschäftigungsversicherung im Baugewerbe werden befristet bis 31. Dezember 2027 abgesenkt: der Arbeitgebersatz von 2 auf 1 Prozent, der Arbeitnehmersatz auf 0,4 Prozent. Ab 2028 gelten die ursprünglichen Sätze wieder.
Was zu tun ist
Lohnabrechnung und Umlageberechnungen für Baubeschäftigte ab sofort auf die neuen Sätze (Arbeitgeber 1 %, Arbeitnehmer 0,4 %) umstellen. Ab 1. Januar 2028 die bisherigen Sätze wieder aktivieren und in der Buchhaltung dokumentieren.
Kein Rechtsrat: Diese Zusammenfassung bietet allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die verlinkte Originalquelle. Im Zweifel zieh eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt bzw. deine Handwerkskammer hinzu.
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