Ausbildungsverordnung Metallverfahrenstechnologe geändert
Die Ausbildungsverordnung für Metallverfahrenstechnologen wird angepasst: Neue fachrichtungsübergreifende Inhalte (u.a. Digitalisierung, Nachhaltigkeit), modifizierte Prüfungsstruktur mit zwei Varianten für den Prüfungsbereich Arbeitsauftrag (praktische Arbeitsaufgabe oder betrieblicher Auftrag), geänderte Gewichtungen der Prüfungsbereiche. Diese Änderungen betreffen Ausbildungsbetriebe und Auszubildende im Metallhandwerk und in der metallverarbeitenden Industrie.
Was zu tun ist
Betriebe mit Metallverfahrenstechnologen-Azubis sollten ihre Ausbildungspläne und Prüfungsvorbereitung anpassen. Ausbildende müssen sich mit den neuen integrativen Inhalten (Digitalisierung, Nachhaltigkeit, Tarifrecht) vertraut machen und die zwei Prüfungsvarianten (Arbeitsaufgabe vs. betrieblicher Auftrag) für ihre Azubis bewerten und kommunizieren. Berufsschulen und Prüfungsausschüsse müssen Curricula und Prüfungsabläufe entsprechend aktualisieren.
Kein Rechtsrat: Diese Zusammenfassung bietet allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die verlinkte Originalquelle. Im Zweifel ziehen Sie eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt bzw. Ihre Handwerkskammer hinzu.
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