Neufassung Gefahrgutverordnung GGVSEB veröffentlicht
Das Bundesgesetzblatt veröffentlicht die Neufassung der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB). Die Verordnung regelt die Beförderung gefährlicher Güter und berücksichtigt Änderungen ab Juni 2025 und Januar 2026. Betriebe, die Gefahrstoffe transportieren oder lagern, müssen ihre Prozesse ggf. anpassen.
Was zu tun ist
Betriebe mit Gefahrguttransport oder -lagerung sollten die aktuelle GGVSEB-Fassung von recht.bund.de herunterladen und mit ihren bestehenden Verfahren (Dokumentation, Fahrzeugausrüstung, Fahrerschulung, Ladungssicherung) abgleichen. Besonders prüfen: Änderungen in den Pflichten des Absenders, Beförderers, Verladers und bei den Übergangsbestimmungen (§ 38). Schulungen für betroffenes Personal ggf. aktualisieren.
Kein Rechtsrat: Diese Zusammenfassung bietet allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die verlinkte Originalquelle. Im Zweifel zieh eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt bzw. deine Handwerkskammer hinzu.
Weitere News