Info Sicherheit Für Betriebe Für Fachkräfte 21.07.2026

Parkinson-Syndrom durch Pestizide als neue Berufskrankheit anerkannt

Das Parkinson-Syndrom durch langjährig und häufig selbst angewendete Pestizide wird ab 1. August 2026 als Berufskrankheit (Nr. 1322) anerkannt. Dies betrifft vor allem Betriebe im Garten- und Landschaftsbau sowie Pflanzenschutz, deren Fachkräfte regelmäßig mit Pestiziden arbeiten. Die Anerkennung ermöglicht betroffenen Arbeitnehmern den Zugang zu Leistungen der Unfallversicherung.

Was zu tun ist

Betriebe mit Pestizideinsatz sollten ihre Gefährdungsbeurteilungen und Arbeitsschutzmaßnahmen überprüfen. Fachkräfte mit Langzeitexposition gegenüber Pestiziden sollten Symptome ernst nehmen und ggf. eine Anmeldung als Berufskrankheit bei der zuständigen Berufsgenossenschaft in Betracht ziehen. Dokumentation von Pestizideinsätzen ist wichtig für spätere Nachweise.

Originalquelle: recht.bund.de →

Kein Rechtsrat: Diese Zusammenfassung bietet allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die verlinkte Originalquelle. Im Zweifel ziehen Sie eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt bzw. Ihre Handwerkskammer hinzu.

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