TRGS 524: Schutzmaßnahmen in kontaminierten Bereichen
Die aktualisierte Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS 524) regelt Schutzmaßnahmen für Arbeiten in kontaminierten Bereichen (z.B. Altlasten, Bodenaushub, Sanierungsstellen). Betriebe müssen Gefährdungsbeurteilungen durchführen und angemessene persönliche Schutzausrüstung sowie Hygienemaßnahmen implementieren.
Was zu tun ist
Betriebe mit Tätigkeiten an kontaminierten Standorten sollten die aktualisierte TRGS 524 einsehen, ihre Gefährdungsbeurteilung überprüfen, Schutzmaßnahmen und PSA-Anforderungen neu bewerten sowie ihre Arbeitsanweisungen und Unterweisungen aktualisieren.
Kein Rechtsrat: Diese Zusammenfassung bietet allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die verlinkte Originalquelle. Im Zweifel ziehen Sie eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt bzw. Ihre Handwerkskammer hinzu.
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