RID 2025: Fehlerverzeichnis 1 mit Korrektionen veröffentlicht
Das Bundesgesetzblatt veröffentlicht das erste Fehlerverzeichnis zur RID-Ausgabe 2025 (Regelungen für die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Schiene). Die Korrektionen betreffen Definitionen, Verpackungsanweisungen und Ausrüstungsvorschriften in mehreren Teilen.
Was zu tun ist
Betriebe, die gefährliche Güter per Schiene befördern oder versenden, sollten ihre aktuellen RID-Arbeitsunterlagen, Verpackungsanweisungen (besonders P 200) und Ausrüstungsdokumentationen gegen das Fehlerverzeichnis 1 abgleichen und korrigieren, insbesondere in den Kapiteln 1.2, 2.2, 5.4, 5.5 und 6.1–6.8.
Kein Rechtsrat: Diese Zusammenfassung bietet allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die verlinkte Originalquelle. Im Zweifel zieh eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt bzw. deine Handwerkskammer hinzu.
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