Handlungsbedarf Sicherheit Für Betriebe Für Fachkräfte 21.07.2026

Parkinson-Syndrom durch Pestizide als neue Berufskrankheit anerkannt

Die Berufskrankheiten-Verordnung wird um die neue Berufskrankheit Nr. 1322 erweitert: Parkinson-Syndrom, verursacht durch langjährige und häufige Pestizidanwendung. Dies betrifft vor allem Betriebe in Gartenbau, Landwirtschaft und verwandten Gewerben mit regelmäßiger Pestizidexposition. Ab 1. August 2026 können Beschäftigte mit dieser Erkrankung Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung geltend machen.

Was zu tun ist

Betriebe mit Pestizidanwendung sollten ihre Gefährdungsbeurteilungen überprüfen und Schutzmaßnahmen überprüfen (PSA, Lagerung, Hygiene). Arbeits- und Betriebsmediziner sollten bei Verdacht auf Parkinson-Syndrome Berufsbezug untersuchen. Dokumentation der Pestizidanwendung verbessern, um später Berufserkrankungsanträge zu unterstützen.

Originalquelle: recht.bund.de →

Kein Rechtsrat: Diese Zusammenfassung bietet allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die verlinkte Originalquelle. Im Zweifel ziehen Sie eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt bzw. Ihre Handwerkskammer hinzu.

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