Hitzebelastung am Arbeitsplatz – Schutzpflichten im Sommer
Das BMAS weist auf zunehmende Hitzebelastung bei der Arbeit hin und erinnert an die Schutzpflichten des Arbeitgebers. Betriebe müssen Maßnahmen zur Hitzeprophylaxe (Pausen, Flüssigkeitszufuhr, Pausenplätze, ggf. Arbeitszeitenanpassung) ergreifen, um Gesundheitsrisiken zu minimieren. Dies ist eine Konkretisierung der ArbSchG-Anforderungen zur Gefährdungsbeurteilung.
Was zu tun ist
Betriebe sollten ihre Gefährdungsbeurteilung um Hitzerisiken (Outdoor-, Montage-, Lagerarbeit) aktualisieren und Schutzmaßnahmen dokumentieren: ausreichend Trinkwasser, Schattenpausen, ggf. Startzeiten verschieben, persönliche Schutzausrüstung (z.B. Sonnenschutz) bereitstellen. Arbeitgeber haften bei Versäumnissen.
Kein Rechtsrat: Diese Zusammenfassung bietet allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die verlinkte Originalquelle. Im Zweifel ziehen Sie eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt bzw. Ihre Handwerkskammer hinzu.
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