Sachkundeprüfung für Darlehensvermittler – neue Verordnung
Die neue Darlehensvermittlungsverordnung (DarlVermV) regelt die Sachkundeprüfung für Darlehensvermittler nach § 34k der Gewerbeordnung. Betriebe, die Verbraucherkredite vermitteln, müssen künftig nachweisen, dass ihre Mitarbeiter die Prüfung bestanden haben oder gleichgestellte Qualifikationen (z.B. Bankausbildung) vorliegen. Die Prüfung wird von Industrie- und Handelskammern durchgeführt und besteht aus schriftlichen Tests zu Kundenberatung, Kreditprodukten und Finanzierung.
Was zu tun ist
Betriebe mit Darlehensvermittlung (insbes. Finanzierungs- und Kreditvermittlung): Überprüfen Sie, ob betroffene Mitarbeiter bereits die Sachkundeprüfung nach § 34k GewinbO bestanden haben oder über gleichgestellte Qualifikationen verfügen (z.B. Bankkaufleute, Immobilienfachleute). Falls nicht, müssen diese die neue Sachkundeprüfung bei der zuständigen IHK ablegen. Informieren Sie sich bei Ihrer IHK über Prüfungstermine und konkrete Anforderungen der Anlage 1.
Kein Rechtsrat: Diese Zusammenfassung bietet allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die verlinkte Originalquelle. Im Zweifel ziehen Sie eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt bzw. Ihre Handwerkskammer hinzu.
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