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Neuigkeiten für Bau

Regeländerungen und Fristen mit Bezug zu Bau — verständlich erklärt.

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Handlungsbedarf Umwelt 22.12.2025

Geothermie-Beschleunigungsgesetz: Neue Regeln für Wärmepumpen und Geothermieanlagen

Das neue Geothermie-Beschleunigungsgesetz (GeoBG) schafft vereinfachte Zulassungsverfahren für den Ausbau von Geothermieanlagen, Wärmepumpen und Wärmespeichern. Für Handwerksbetriebe im Heizungs-, Klima- und Elektrobereich relevant: Die Genehmigungsprozesse werden beschleunigt, seismische Explorationen erleichert, und es gelten neue Duldungspflichten für Grundstückseigentümer. Dies eröffnet neue Geschäftsmöglichkeiten, schafft aber auch neue rechtliche Anforderungen bei der Planung und Umsetzung solcher Anlagen.

Handlungsbedarf Sicherheit 19.12.2025

Neue Genehmigungspflicht für Abbrucharbeiten mit Asbest

Ab 20. Dezember 2025 benötigen Betriebe, die Abbrucharbeiten mit Asbest im Bereich niedrigen oder mittleren Risikos durchführen, eine Genehmigung der zuständigen Behörde. Die Genehmigung wird auf Basis einer unternehmensbezogenen Anzeige erteilt und erfordert den Nachweis von Fachkenntnissen der eingesetzten Beschäftigten sowie deren arbeitsmedizinischer Vorsorge. Eine Übergangsfrist bis 19. Dezember 2026 gilt für den Nachweis der Genehmigung.

Dringend Arbeitsrecht 19.12.2025

Neuer Mindestlohn für Dachdeckerhandwerk ab 1. Januar 2026

Die 13. Dachdeckerarbeitsbedingungenverordnung führt ab 1. Januar 2026 verbindliche Mindestlöhne im Dachdeckerhandwerk ein: 14,96 € für ungelernte und 16,60 € für gelernte Arbeitnehmer (Gesellen). Die Löhne für Gelernte steigen 2027 auf 17,10 € und 2028 auf 17,60 €. Die Regelung gilt für alle Betriebe im Geltungsbereich, auch wenn sie nicht an den Tarifvertrag gebunden sind.

Handlungsbedarf Arbeitsrecht 19.12.2025

Mindestlohn Gerüstbau ab 2026: 14,35 Euro/Stunde verbindlich

Die Neunte Gerüstbauerarbeitsbedingungenverordnung macht ab 1. Januar 2026 die Tarifnormen des TV Mindestlohn im Gerüstbau für alle Betriebe verbindlich – unabhängig von Tarifbindung. Der Mindestlohn beträgt 14,35 Euro/Stunde. Dies gilt für gewerbliche Arbeitnehmer in Gerüstbaubetrieben und in der Gerüstbaulogistik (Lagerung, Wartung, Transport, Reparatur). Ausnahmen: stationär nur im Lagerplatz tätige Arbeitnehmer, Reinigungspersonal und Auszubildende.

Handlungsbedarf Steuer 05.12.2025

Umlagesatz Winterbeschäftigung im Baugewerbe 2026 gesenkt

Die Umlage für Winterbeschäftigung im Baugewerbe sinkt 2026 befristet von regulär etwa 2,6% auf 1%. Arbeitgeber zahlen 0,6%, Arbeitnehmer 0,4%. Ab 2027 gilt wieder der reguläre Satz – die Änderung ist also temporär.

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