News · Bau
Neuigkeiten für Bau
Regeländerungen und Fristen mit Bezug zu Bau — verständlich erklärt.
25 Meldungen
Seite 2 von 2Geothermie-Beschleunigungsgesetz: Neue Regeln für Wärmepumpen und Geothermieanlagen
Das neue Geothermie-Beschleunigungsgesetz (GeoBG) schafft vereinfachte Zulassungsverfahren für den Ausbau von Geothermieanlagen, Wärmepumpen und Wärmespeichern. Für Handwerksbetriebe im Heizungs-, Klima- und Elektrobereich relevant: Die Genehmigungsprozesse werden beschleunigt, seismische Explorationen erleichert, und es gelten neue Duldungspflichten für Grundstückseigentümer. Dies eröffnet neue Geschäftsmöglichkeiten, schafft aber auch neue rechtliche Anforderungen bei der Planung und Umsetzung solcher Anlagen.
Neue Genehmigungspflicht für Abbrucharbeiten mit Asbest
Ab 20. Dezember 2025 benötigen Betriebe, die Abbrucharbeiten mit Asbest im Bereich niedrigen oder mittleren Risikos durchführen, eine Genehmigung der zuständigen Behörde. Die Genehmigung wird auf Basis einer unternehmensbezogenen Anzeige erteilt und erfordert den Nachweis von Fachkenntnissen der eingesetzten Beschäftigten sowie deren arbeitsmedizinischer Vorsorge. Eine Übergangsfrist bis 19. Dezember 2026 gilt für den Nachweis der Genehmigung.
Neuer Mindestlohn für Dachdeckerhandwerk ab 1. Januar 2026
Die 13. Dachdeckerarbeitsbedingungenverordnung führt ab 1. Januar 2026 verbindliche Mindestlöhne im Dachdeckerhandwerk ein: 14,96 € für ungelernte und 16,60 € für gelernte Arbeitnehmer (Gesellen). Die Löhne für Gelernte steigen 2027 auf 17,10 € und 2028 auf 17,60 €. Die Regelung gilt für alle Betriebe im Geltungsbereich, auch wenn sie nicht an den Tarifvertrag gebunden sind.
Mindestlohn Gerüstbau ab 2026: 14,35 Euro/Stunde verbindlich
Die Neunte Gerüstbauerarbeitsbedingungenverordnung macht ab 1. Januar 2026 die Tarifnormen des TV Mindestlohn im Gerüstbau für alle Betriebe verbindlich – unabhängig von Tarifbindung. Der Mindestlohn beträgt 14,35 Euro/Stunde. Dies gilt für gewerbliche Arbeitnehmer in Gerüstbaubetrieben und in der Gerüstbaulogistik (Lagerung, Wartung, Transport, Reparatur). Ausnahmen: stationär nur im Lagerplatz tätige Arbeitnehmer, Reinigungspersonal und Auszubildende.
Umlagesatz Winterbeschäftigung im Baugewerbe 2026 gesenkt
Die Umlage für Winterbeschäftigung im Baugewerbe sinkt 2026 befristet von regulär etwa 2,6% auf 1%. Arbeitgeber zahlen 0,6%, Arbeitnehmer 0,4%. Ab 2027 gilt wieder der reguläre Satz – die Änderung ist also temporär.