Info Sonstiges Für Betriebe 01.12.2025

Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung: Frist bis Dez. 2026 verlängert

Die Frist für visumsfreie Einreise von Ukrainern und Schutzberechtigten wurde bis 4. Dezember 2026 verlängert. Betriebe, die ukrainische Fachkräfte beschäftigen, sollten beachten, dass diese für 90 Tage ohne Aufenthaltstitel im Bundesgebiet sein können. Die Regelung erleichtert die kurzfristige Beschäftigung und gibt Fachkräften Zeit zur Aufenthaltsregularisierung.

Was zu tun ist

Betriebe sollten überprüfen, ob beschäftigte Ukrainer und deren Familienangehörige diese Übergangsregelung nutzen und entsprechende Aufenthaltstitel rechtzeitig beantragen. Die 90-Tage-Frist sollte dokumentiert werden. Bei Zweifeln zur Rechtmäßigkeit: Arbeitgeber-Service der Krankenkasse oder Ausländerbehörde konsultieren.

Originalquelle: recht.bund.de →

Kein Rechtsrat: Diese Zusammenfassung bietet allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die verlinkte Originalquelle. Im Zweifel ziehen Sie eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt bzw. Ihre Handwerkskammer hinzu.

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