Mindestlohn steigt auf 13,90 € (2026) und 14,60 € (2027)
Der gesetzliche Mindestlohn wird ab 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro brutto pro Stunde erhöht und steigt ab 1. Januar 2027 auf 14,60 Euro. Alle Betriebe müssen sicherstellen, dass ihre Löhne diese Untergrenze erfüllen; Arbeitnehmer haben Anspruch auf die neuen Sätze.
Was zu tun ist
Betriebe sollten ihre Lohnstrukturen überprüfen und anpassen, um ab Januar 2026 Compliance zu gewährleisten. Besonders relevant für Branchen mit hohem Niedriglohnanteil (z.B. Gastro, Reinigung, Lager). Lohnabrechnung und Arbeitsverträge müssen aktualisiert werden.
Kein Rechtsrat: Diese Zusammenfassung bietet allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die verlinkte Originalquelle. Im Zweifel ziehen Sie eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt bzw. Ihre Handwerkskammer hinzu.
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