Erweiterte Rücknahmepflichten für E-Zigaretten und Batterien
Das ElektroG wird novelliert und erweitert die Rücknahmepflichten für Händler und Hersteller. Neu: Vertreiber von elektronischen Zigaretten und Tabakerhitzern müssen diese als Altgeräte unentgeltlich zurücknehmen. Zudem werden Kennzeichnungspflichten an Sammel- und Rücknahmestellen verschärft und der Umgang mit Altbatterien (insbesondere Lithium-Batterien) stärker reguliert.
Was zu tun ist
Elektrohandwerksbetriebe und Vertreiber müssen ihre Rücknahmesysteme überprüfen und anpassen. Falls E-Zigaretten/Tabakerhitzer geführt werden, muss eine unentgeltliche Rücknahme am Verkaufsort eingerichtet werden. Schulung des Personals zu Lithium-Batterie-Risiken und Kennzeichnung von Sammelstellen durchführen. Dokumentation der Rücknahmen sicherstellen.
Kein Rechtsrat: Diese Zusammenfassung bietet allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die verlinkte Originalquelle. Im Zweifel ziehen Sie eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt bzw. Ihre Handwerkskammer hinzu.
Weitere News