Umlagesatz Winterbeschäftigung im Baugewerbe 2026 gesenkt
Die Umlage für Winterbeschäftigung im Baugewerbe sinkt 2026 befristet von regulär etwa 2,6% auf 1%. Arbeitgeber zahlen 0,6%, Arbeitnehmer 0,4%. Ab 2027 gilt wieder der reguläre Satz – die Änderung ist also temporär.
Was zu tun ist
Bauunternehmen sollten ihre Sozialversicherungskalkulationen für 2026 anpassen und die reduzierten Umlagezahlungen korrekt buchen. Ab Januar 2027 wieder auf reguläre Sätze umstellen.
Kein Rechtsrat: Diese Zusammenfassung bietet allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die verlinkte Originalquelle. Im Zweifel ziehen Sie eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt bzw. Ihre Handwerkskammer hinzu.
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