TRGS 540: Grundanforderungen für Biozid-Produkte am Arbeitsplatz
Die TRGS 540 regelt die sichere Verwendung von Biozid-Produkten (Desinfektions-, Schädlingsbekämpfungs- und Konservierungsmittel) im Betrieb. Betriebe müssen Gefährdungsbeurteilungen durchführen, Beschäftigte unterweisen und Schutzmaßnahmen umsetzen. Dies betrifft besonders Reinigung, Lebensmittelhandwerk und Lagerbetriebe.
Was zu tun ist
Gefährdungsbeurteilung für alle Biozid-Produkte durchführen; Betriebsanleitung und Sicherheitsdatenblätter prüfen; Beschäftigte in Handhabung und Schutzmaßnahmen unterweisen; persönliche Schutzausrüstung bereitstellen; Lagerung und Entsorgung nach TRGS regeln.
Kein Rechtsrat: Diese Zusammenfassung bietet allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die verlinkte Originalquelle. Im Zweifel ziehen Sie eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt bzw. Ihre Handwerkskammer hinzu.
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