Maschinenverordnung: Deutsche Betriebsanleitungen und Konformitätserklärungen ab sofort Pflicht
Die neue EU-Maschinenverordnung (2023/1230) wird in deutsches Recht umgesetzt. Maschinenhersteller und -importeure müssen Betriebsanleitungen, Sicherheitsinformationen und EU-Konformitätserklärungen künftig vollständig in deutscher Sprache bereitstellen – auch in digitaler Form. Für Handwerksbetriebe, die Maschinen einsetzen oder vertreiben, gelten damit strengere Dokumentationspflichten.
Was zu tun ist
Maschinenhersteller und -händler müssen prüfen, ob Anleitungen und Konformitätserklärungen vollständig deutschsprachig vorliegen. Betriebe sollten beim Kauf neuer Maschinen auf vollständige deutsche Dokumentation achten. Bei fehlenden Unterlagen Hersteller einfordern oder Behörden (Marktüberwachung) einschalten.
Kein Rechtsrat: Diese Zusammenfassung bietet allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die verlinkte Originalquelle. Im Zweifel ziehen Sie eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt bzw. Ihre Handwerkskammer hinzu.
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