Sozialversicherungs-Rechengrößen 2026: Bezugsgröße, Grenzen und Beitragssätze neu
Die Bezugsgröße für die Sozialversicherung steigt 2026 auf 47.460 Euro/Jahr (3.955 Euro/Monat). Die Beitragsbemessungsgrenzen in der Rentenversicherung erhöhen sich auf 101.400 Euro/Jahr (allgemein) bzw. 124.800 Euro/Jahr (knappschaftlich). Die Jahresarbeitsentgeltgrenzen in der Krankenversicherung werden auf 77.400 Euro bzw. 69.750 Euro angepasst. Diese Werte sind grundlegend für Lohnberechnung, Sozialabgaben und Versicherungseinstufung.
Was zu tun ist
Lohnabrechnung und Gehaltsberechnung ab 01.01.2026 mit neuen Grenzen und Bezugsgrößen aktualisieren. Betriebe sollten Stundenverrechnungssätze und Lohnberechnungssysteme überprüfen und anpassen. Buchführungs- und Abrechnungssoftware müssen aktualisiert werden. Überprüfung erforderlich, ob Mitarbeiter durch Einkommensänderungen in andere Versicherungskategorien (z.B. von GKV in PKV) fallen könnten.
Kein Rechtsrat: Diese Zusammenfassung bietet allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die verlinkte Originalquelle. Im Zweifel ziehen Sie eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt bzw. Ihre Handwerkskammer hinzu.
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