Rentenbeitragssätze 2026: 18,6 % allgemein, 24,7 % Knappschaft
Die Beitragssätze zur Rentenversicherung für 2026 sind amtlich festgestellt: allgemeine Rentenversicherung 18,6 %, knappschaftliche Rentenversicherung 24,7 %. Beide Sätze bleiben gegenüber 2025 unverändert. Betriebe müssen diese Sätze für die Gehaltsabrechnung ab Januar 2026 anwenden.
Was zu tun ist
Lohnabrechnung und Jahresplanung auf die bekannten Rentenbeitragssätze 2026 überprüfen und ggf. Gehaltskalkulationen aktualisieren; Arbeitnehmer können die geplanten Rentenbeiträge für ihre Budgetplanung berücksichtigen.
Kein Rechtsrat: Diese Zusammenfassung bietet allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die verlinkte Originalquelle. Im Zweifel ziehen Sie eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt bzw. Ihre Handwerkskammer hinzu.
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