Info Sonstiges Für Betriebe 01.12.2025

Mautgesetz-Änderung: Fahrzeuggeräte-Datenspeicherung und CO2-Klassifizierung

Das Bundesfernstraßenmautgesetz wird angepasst: Mautgeräte müssen zusätzliche Betriebszustände und Fahrzeugdaten speichern und übermitteln; die CO2-Emissionsklassen-Neubewertung erfolgt künftig alle sechs Jahre statt nach pauschaler Frist. Betroffen sind Betriebe mit Fahrzeugen über 7,5 t, die bundesweit unterwegs sind (insbesondere Speditionen, größere Handwerksbetriebe mit schweren Fahrzeugen).

Was zu tun ist

Betriebe mit mautpflichtigen Fahrzeugen (ab 7,5 t) sollten ihre Mautgeräte-Systeme prüfen und mit Mautanbietern klären, ob technische Anpassungen erforderlich sind. Die neuen Datenspeicherungsanforderungen und die veränderte CO2-Klassifizierungslogik erfordern möglicherweise Systemupdates. Kontrollen durch Behörden werden strenger; Dokumentation gewährleisten.

Originalquelle: recht.bund.de →

Kein Rechtsrat: Diese Zusammenfassung bietet allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die verlinkte Originalquelle. Im Zweifel ziehen Sie eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt bzw. Ihre Handwerkskammer hinzu.

← Alle News