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Neuigkeiten für Handwerk
Regeländerungen und Fristen mit Bezug zu Handwerk — verständlich erklärt.
30 Meldungen
Seite 2 von 2Berichtigung: Gefahrstoffverordnung und Baustellenverordnung
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat eine Berichtigung zur Änderungsverordnung der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und Baustellenverordnung (BauStellV) vom Dezember 2025 veröffentlicht. Die Änderung betrifft die Definition gefährlicher Stoffe und Gemische – insbesondere wird die Bezugnahme zum Chemikaliengesetz präzisiert und die Anlehnung an die EU-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 klargestellt. Betriebe müssen ihre Gefährdungsbeurteilungen und Arbeitschutzmaßnahmen auf Basis dieser präzisierten Definitionen überprüfen.
Produktsicherheitsgesetz: Verschärfung der Marktkontrolle und CE-Kennzeichnung
Das Produktsicherheitsgesetz wird reformiert und setzt EU-Richtlinien (u.a. zu Maschinen, elektrischen Betriebsmitteln, Druckgeräten, Aerosolpackungen) stärker um. Betriebe, die Produkte dieser Kategorien herstellen, vertreiben oder in Verkehr bringen, müssen verstärkt auf CE-Kennzeichnung, Konformitätsbewertung und Sicherheitsvorgaben achten. Die Anforderungen an Dokumentation, Bevollmächtigte und Risikobewertung werden präzisiert.
Schwarzarbeitsbekämpfung: Stärkere Kontrollen und Dokumentationspflichten
Das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz wird modernisiert: Zollbehörden erhalten erweiterte Befugnisse zu risikoorientierten, auch unangekündigten Prüfungen. Arbeitgeber in definierten Branchen (Bau, Gastro, Logistik, Fleisch, Friseur/Kosmetik u.a.) müssen ihre Arbeitnehmer vor Arbeitsbeginn schriftlich auf Dokumentationspflichten hinweisen und diese Nachweise aufbewahren. Die Zentralstelle für Schwarzarbeitsbekämpfung erhält ein Risikomanagement-System.
Energiewirtschaftsrecht: Verbraucherschutz und erneuerbare Energien gestärkt
Umfassendes Änderungsgesetz zu Energiewirtschaft, erneuerbaren Energien, Netzausbau und Verbraucherschutz. Betriebe als Energiebezieher und -versorger (Handwerk, Elektro, Bau) sind von Änderungen bei Stromversorgung, Gasversorgung, Netzanschluss und möglichen Kostenregelungen betroffen. Konkrete Auswirkungen erfordern Detailanalyse der einzelnen Artikel.
Stromsteuer-Neuregelungen für Ladepunkte und Stromspeicher
Das Gesetz regelt die stromsteuerliche Behandlung von Elektrofahrzeug-Ladepunkten und Stromspeichern neu. Betreiber von Ladepunkten (z.B. Handwerksbetriebe mit eigenen E-Fahrzeugen oder als Dienstleistung) müssen künftig als Steuerschuldner fungieren und Selbstverbrauch korrekt abrechnen. Auch bidirektionales Laden (Vehicle-to-Grid) wird erstmals definiert.
Geothermie-Beschleunigungsgesetz: Neue Regeln für Wärmepumpen und Geothermieanlagen
Das neue Geothermie-Beschleunigungsgesetz (GeoBG) schafft vereinfachte Zulassungsverfahren für den Ausbau von Geothermieanlagen, Wärmepumpen und Wärmespeichern. Für Handwerksbetriebe im Heizungs-, Klima- und Elektrobereich relevant: Die Genehmigungsprozesse werden beschleunigt, seismische Explorationen erleichert, und es gelten neue Duldungspflichten für Grundstückseigentümer. Dies eröffnet neue Geschäftsmöglichkeiten, schafft aber auch neue rechtliche Anforderungen bei der Planung und Umsetzung solcher Anlagen.
Maschinenverordnung: Deutsche Betriebsanleitungen und Konformitätserklärungen ab sofort Pflicht
Die neue EU-Maschinenverordnung (2023/1230) wird in deutsches Recht umgesetzt. Maschinenhersteller und -importeure müssen Betriebsanleitungen, Sicherheitsinformationen und EU-Konformitätserklärungen künftig vollständig in deutscher Sprache bereitstellen – auch in digitaler Form. Für Handwerksbetriebe, die Maschinen einsetzen oder vertreiben, gelten damit strengere Dokumentationspflichten.
Mautgesetz-Änderung: Fahrzeuggeräte-Datenspeicherung und CO2-Klassifizierung
Das Bundesfernstraßenmautgesetz wird angepasst: Mautgeräte müssen zusätzliche Betriebszustände und Fahrzeugdaten speichern und übermitteln; die CO2-Emissionsklassen-Neubewertung erfolgt künftig alle sechs Jahre statt nach pauschaler Frist. Betroffen sind Betriebe mit Fahrzeugen über 7,5 t, die bundesweit unterwegs sind (insbesondere Speditionen, größere Handwerksbetriebe mit schweren Fahrzeugen).
Erweiterte Rücknahmepflichten für E-Zigaretten und Batterien
Das ElektroG wird novelliert und erweitert die Rücknahmepflichten für Händler und Hersteller. Neu: Vertreiber von elektronischen Zigaretten und Tabakerhitzern müssen diese als Altgeräte unentgeltlich zurücknehmen. Zudem werden Kennzeichnungspflichten an Sammel- und Rücknahmestellen verschärft und der Umgang mit Altbatterien (insbesondere Lithium-Batterien) stärker reguliert.
TRGS 540: Grundanforderungen für Biozid-Produkte am Arbeitsplatz
Die TRGS 540 regelt die sichere Verwendung von Biozid-Produkten (Desinfektions-, Schädlingsbekämpfungs- und Konservierungsmittel) im Betrieb. Betriebe müssen Gefährdungsbeurteilungen durchführen, Beschäftigte unterweisen und Schutzmaßnahmen umsetzen. Dies betrifft besonders Reinigung, Lebensmittelhandwerk und Lagerbetriebe.