Info Qualifikation Für Betriebe 06.11.2026

Neuordnung Ausbildungsberuf Veranstaltungskaufmann/-frau

Die Ausbildungsverordnung für den Beruf Veranstaltungskaufmann und Veranstaltungskauffrau wurde neu geordnet und im Bundesgesetzblatt vom 6. November 2026 verkündet. Die dreijährige Ausbildung gliedert sich neu in berufsprofilgebende und integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten; die Abschlussprüfung wird in zwei Teilen durchgeführt (Teil 1 im 4. Ausbildungshalbjahr, Teil 2 am Ende).

Was zu tun ist

Betriebe, die Veranstaltungskaufleute ausbilden, müssen ihre Ausbildungspläne an die neue Verordnung anpassen. Der detaillierte Ausbildungsrahmenplan und der abgestimmte Rahmenlehrplan werden im amtlichen Teil des Bundesanzeigers veröffentlicht — diese müssen beschafft und in die betriebliche Ausbildungsorganisation integriert werden. Die neue Prüfungsstruktur (zweiteilig) ist bei der Planung der Ausbildungsdauer zu berücksichtigen.

Originalquelle: recht.bund.de →

Kein Rechtsrat: Diese Zusammenfassung bietet allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die verlinkte Originalquelle. Im Zweifel zieh eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt bzw. deine Handwerkskammer hinzu.

← Alle News