Sozialversicherungsentgeltverordnung: Beitragssätze und Grenzen ab 2027
Die Sozialversicherungsentgeltverordnung wird zum 1. Januar 2027 angepasst. Mehrere Grenzen und Beitragssätze in der Sozialversicherung werden erhöht, darunter die Bezugsgröße und Beitragssätze für einzelne Versicherungszweige.
Was zu tun ist
Lohnabrechnung und Gehaltsabrechnungssoftware überprüfen und mit den neuen Werten aktualisieren: Bezugsgröße von 345 auf 355 Euro, Beitragssätze und relevante Grenzen gemäß der Verordnung. Die Änderungen müssen zum 1. Januar 2027 aktiv sein. Sofern ein Steuerberater oder Lohnbüro beauftragt ist, diesen auf die Anpassung hinweisen.
Kein Rechtsrat: Diese Zusammenfassung bietet allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die verlinkte Originalquelle. Im Zweifel zieh eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt bzw. deine Handwerkskammer hinzu.
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