TRGS 517: Sachkunde bei asbesthaltigen Rohstoffen
Die Technische Regel für Gefahrstoffe TRGS 517 regelt Tätigkeiten mit potenziell asbesthaltigen mineralischen Rohstoffen und daraus hergestellten Produkten. Sie setzt Anforderungen an Sachkunde, Gefährdungsbeurteilung und Arbeitsschutzmaßnahmen für betroffene Beschäftigte.
Was zu tun ist
Prüfen, ob der Betrieb mineralische Rohstoffe oder daraus hergestellte Gemische und Erzeugnisse verarbeitet, die Asbestfasern enthalten könnten. Falls ja: Gefährdungsbeurteilung durchführen, Beschäftigte identifizieren und deren Sachkundenachweise gemäß TRGS 517 überprüfen. Fehlende Qualifikationen durch anerkannte Schulungen nachholen und Schutzmaßnahmen (PSA, Hygiene, Entsorgung) dokumentieren.
Kein Rechtsrat: Diese Zusammenfassung bietet allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die verlinkte Originalquelle. Im Zweifel zieh eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt bzw. deine Handwerkskammer hinzu.
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